Rat und Hilfe
Bei Eintritt eines Todesfalles in der Familie nehmen Sie möglichst rasch mit dem Bestatter Ihres Vertrauens Kontakt auf. Er hilft Ihnen dabei, die notwendigen Schritte zu erledigen.
Anzeige des Sterbefalles
Die Anzeige des Sterbefalles erfolgt bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt. Bringen Sie - wenn möglich - bitte die folgenden Papiere zum Bestatter mit, der gerne die Behördenwege für Sie erledigt:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldeschein
- evtl. Sterbeurkunde des Ehegatten
- evtl. Scheidungsurteil
Verlassenschaftsverfahren
Nach jedem Todesfall muss ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet werden. Über Auftrag des Bezirksgerichts ist beim zuständigen Gemeindeamt oder Notar des Wohnortes die Todesfallaufnahme zu errichten.
Nach der Bestattungsdurchführung muss einer der nächsten Angehörigen vorsprechen und folgende Dokumente mitbringen bzw. Auskunft geben:
- Sterbeurkunde (vergebührt)
- Personaldokumente (siehe Anzeige des Sterbefalles)
- Testamente
- Rechnungen
- privat beglichene Krankheitskosten
- Sparkassenbücher
- Wertpapiere
- Grundbesitzbögen
- Einheitswertbescheide
- Versicherungspolizzen
Der Bestatter wird Sie im Regelfall auch auf weitere Punkte aufmerksam machen:
- Rundfunk- oder Fernseteilnahmeberechtigungen
- Gas- und Strombezug
- Telefonund vieles mehr
Berechtigungen, wie Konzessionen, Waffenpässe, Führerschein, Dauerbe- rechtigungsausweise müssen zurückgelegt werden.